Was Sie uns anvertrauen können
Der Risikofuss
Podologische Grundversorgung beim diabetischen Fusssyndrom und bei anderen Risikokonstellationen: atraumatisches Arbeiten, Druckentlastung, engmaschige Kontrolle, Fotodokumentation der Verläufe.
Nagelprobleme
Eingewachsene Nägel, Nagelkorrekturspangen (Orthonyxie), verdickte und deformierte Nägel, Onychomykose inklusive Lasertherapie als schmerzarme Option.
Haut unter Druck
Hyperkeratosen, Clavi, Rhagaden sowie Verrucae plantares, letztere auch mit der Swift-Mikrowellentherapie.
Haut & Wunde
Hautbehandlungen und strukturierte Wundversorgung am Fuss, geführt von der Praxisleitung mit Schwerpunkt Haut, in enger Abstimmung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
Wo unsere Möglichkeiten enden, sagen wir es klar und weisen zurück oder weiter, etwa an die Fusschirurgie. Wie dieser Weg aussieht, beschreibt der Weg zum Fusschirurgen.
So zuweisen Sie
Am schnellsten telefonisch: 043 535 44 47, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr. Wir besprechen die Fragestellung, vereinbaren den Termin direkt mit Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten und melden uns bei Rückfragen bei Ihnen.
Befunde, Verordnungen und Berichte geben Sie am besten Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten in Papierform mit oder senden sie per Post an Zeltweg 74, 8032 Zürich. Für organisatorische Fragen erreichen Sie uns unter info@hottinger-podologie.ch.
Bitte übermitteln Sie keine Diagnosen, Befunde oder andere Gesundheitsdaten über die Formulare dieser Website oder per unverschlüsselter E-Mail. Die Formulare des Hauses sind bewusst auf Name, Telefonnummer und Terminwunsch beschränkt. Medizinisches besprechen wir telefonisch oder auf Papier.
Was Sie zurückerhalten
Auf Wunsch erstellen wir nach der Erstbehandlung einen kurzen Befundbericht und halten Sie im Verlauf auf dem Laufenden, besonders bei Risikofüssen und längeren Behandlungswegen. Auffälligkeiten, die ärztliche Abklärung verlangen, melden wir Ihnen umgehend. Die Verläufe dokumentieren wir fotografisch, so wird Fortschritt nachvollziehbar statt nur behauptet.
Abrechnung über die OKP
Seit 2022 übernimmt die obligatorische Grundversicherung podologische Behandlungen beim diabetischen Fusssyndrom, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Mit einer entsprechenden Verordnung können Ihre Patientinnen und Patienten die Behandlung bei uns über die OKP abrechnen. Details zur aktuellen Regelung führt der Schweizerische Podologen-Verband, verlinkt in unserem Quellensaal.
Material für Ihre Praxis
In der Hausdruckerei finden Sie acht Merkblätter im A4-Format, vom Diabetes-Fusscheck über den eingewachsenen Nagel bis zur Schuhkauf-Checkliste, gedacht zum Ausdrucken, Auslegen und Mitgeben. Jedes Blatt trägt einen QR-Code zurück in das passende Kapitel unseres Lexikons, dort finden Ihre Patientinnen und Patienten vertiefte, quellengestützte Information.